Als Mitglied der DLH e. V. (Deutschen Leukämie- & Lymphom-Hilfe e.V. , Bundesverband der Selbsthilfeorganisationen zur Unterstützung von Erwachsenen mit Leukämien und Lymphomen) haben wir uns verpflichtet, die
„Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen"
die durch die BAG Selbsthilfe aufgestellt wurden, in der jeweils gültigen Fassung anzuerkennen und anzuwenden.
Bitte klicken Sie auf den folgenden Link: LEITSÄTZE der BAG Selbsthilfe
Gemäß Art. 7 e der Leitsätze ist jede Selbsthilfeorganisation angehalten, jedwede Kooperation mit und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen transparent zu gestalten. Die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen der pharmazeutischen Industrie, von Herstellern medizinischer Geräte oder Hilfsmittel sowie von den Firmen, die mit solchen Firmen eng verbunden sind, sind auf der Website der Selbsthilfeorganisation in Form einer Selbstauskunft zu veröffentlichen.
Wir, der Förderverein für Knochenmarktransplantation in Hamburg e. V., verpflichtet sich die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Webseite stellen oder auf Anfrage elektronisch beziehungsweise postalisch versenden.
Zehn Transparenzinformationen für die Öffentlichkeit:
Zu 1):
Förderverein für Knochenmarktransplantation in Hamburg e.V.
Tunnkoppelstieg 10
22359 Hamburg
Gründungsjahr: 1995
Zu 2):
Der Förderverein unterstützt Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen des blutbildenden Systems, die in der Klinik für Stammzelltransplantation des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) behandelt werden, sowie deren Angehörige während der Behandlungs- und Genesungsphase.
Zudem fördern wir die Klinik selbst und deren Forschungstätigkeit, um auch zukünftig eine optimale medizinische Behandlung auf diesem Gebiet zu gewährleisten.
Zu 3):
Unsere Arbeit wurde vom Finanzamt Hamburg-Nord als besonders förderungswürdig anerkannt. Entsprechend sind wir nach dem aktuellen Körperschafts-Freistellungsbescheid vom 07. Mai 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für die Jahre 2021 bis 2023 von der Körperschaftssteuer befreit. Unsere Steuernummer lautet 17/440/13158.
Zu 4):
Der Vorstand des Fördervereins für Knochenmarktransplantation in Hamburg e. V..
Informationen zum Vorstand finden Sie hier.
Zu 5):
Zu 6):
Im Förderverein für Knochenmarktransplantation in Hamburg e. V. arbeiten fünf ehrenamtliche Vorstandsmitglieder.
Zu 7):
Detaillierte Angaben zur Mittelherkunft können Sie unserem Jahresbericht entnehmen.
Zu 8):
Angaben zur Mittelverwendung können Sie unserem Jahresbericht entnehmen.
Zu 9):
Der Förderverein für Knochenmarktransplantation in Hamburg e. V. hat keine gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten.
Zu 10):
Es hat keine Zahlungen von Personen oder Institutionen gegeben, die im Jahr 2025 mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachten.