Spenden Sie einmalig oder kontinuierlich, per Abbuchungsauftrag oder per Überweisung. Sie können auch ganz bequem und sicher "online" spenden (SSL-Verschlüsselung) - klicken Sie dafür einfach auf den rechts stehenden 'Online Spenden' Button.
Leisten Sie mit einer Benefizveranstaltung zu Gunsten krebskranker Menschen aktive Hilfe. Ob Basar, Konzert, Sponsorenlauf, Schul- oder Strassenfest - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!
Stellen Sie Ihre nächste Feier unter das Motto "Spenden statt Geschenke". Bitten Sie Ihre Gäste anlässlich eines Geburtstages, einer Taufe, einer Hochzeit oder eines anderen besonderen Anlasses
um eine Spende.
Dem Tod eines nahestehenden Menschen steht man voller Schmerz gegenüber. Dennoch wollen viele Angehörige trotz ihrer Trauer etwas Gutes tun. Sie verzichten auf Blumen und Bitten um "Spenden statt
Kränze".
Wenn Sie keine Angehörige haben, denen Sie Ihr hinterlassenes Vermögen vererben können oder es soll Ihr letzter Wille sein, krebskranken Menschen zu helfen, dann können Sie dies in Ihrem Testament verfügen.
(Quelle: homepage "Deutsche Krebshilfe")
Die Körperschaft Förderverein für Knochenmarktransplantation in Hamburg e.V. ist nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg- Nord nach § 5 Abs.1 Nr.9 des KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Körperschaft fördert den gemeinnützigen Zweck Öffentliche Gesundheitspflege (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nr.3 AO)
Die Körperschaft ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für diesen Zweck auf dem vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Absatz 1 EStDV) auszustellen.
Neuregelung des Spendenrechts ab 1. Januar 2007
Vereinfachte Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) nach § 50 Abs. 2 EStDV (Einkommenssteuer Durchführungsverordnung) für Beträge bis € 200,- Als Nachweis für die vereinfachte Zuwendungsbescheinigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (Kontoauszug). Auf der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.
Für alle Spenden über € 200,- erhalten Sie eine Spendenbescheinigung vom Förderverein, sofern Sie ihre Adresse bei der Einzahlung angeben.
Unsere Spendenkonten:
Förderverein für KMT in Hamburg e.V.
Hamburger Sparkasse
IBAN DE23 2005 0550 1387 1222 19 BIC HASPDEHHXXX
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE20 2512 0510 0001 4964 00 BIC BFSWDE33HAN
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