Für Unterstützer/ Spender > Hier können Sie spenden

Hier können Sie spenden!

Die Körperschaft Förderverein für Knochenmarktransplantation in Hamburg e.V. ist nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg- Nord, St-Nr. 17/440/13158 vom 29.04.2010, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG  von der Körperschaftssteuer  und nach § 3 Nr.  6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Die Körperschaft fördert den gemeinnützigen Zweck  Öffentliche Gesundheitspflege (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 AO)

Die Körperschaft ist berechtigt Zuwendungsbestätigungen für diesen Zweck auf dem vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Absatz 1 EStDV) auszustellen.

Neuregelung des Spendenrechts ab 1. Januar 2007
Vereinfachte Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) nach § 50 Abs. 2 EStDV (Einkommenssteuer Durchführungsverordnung) für Beträge bis € 200,- Als Nachweis für die vereinfachte Zuwendungsbescheinigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (Kontoauszug). Auf der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.  

Für alle Spenden über € 200,- erhalten Sie eine Spendenbescheinigung vom Förderverein.


Das Spendenkonto

Förderverein für KMT in Hamburg e.V.

Hamburger Sparkasse

Konto-Nr. 1387 122 219

BLZ 200 505 50

IBAN DE23200505501387122219                                                             BIC HASPDEHHXXX